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CO2-Gesetz: Die Mär der „Rückverteilung an die Bevölkerung“

Das CO2-Gesetz enthält eine massive Erhöhung der CO2-Abgabe und damit des Preises für Benzin und Diesel. Die Befürworter dieses Gesetzes, über das am 13. Juni 2021 abgestimmt wird, behaupten jedoch, dass das keine Mehrbelastung für die Bevölkerung darstelle, da diese Abgaben zu einem guten Teil an die Bevölkerung zurückerstatten würden. Bei genauerer Betrachtung ist das aber eine Mogelpackung.

Zunächst ist klar: Würde die CO2-Abgabe pro Kopf gerechnet und zurückverteilt, würde sie gar keine lenkende Wirkung entfalten. Das wissen auch die Befürworter – sie sagen es nur nicht. Anders ausgedrückt: Die CO2-Steuer darf pro Kopf gerechnet gar nicht so viel zurückverteilen (z.B. über reduzierte Krankenkassenprämien), was sie den Bürgern zuvor wegnimmt. Darüber hinaus wäre das auch kaum machbar.

Wer viel fossile Brennstoffe verbrauchen muss bezahlt mehr CO2-Steuern als derjenige, der das nicht tut. Klar ist damit: Wer in eher ländlichen Gegenden wohnt oder als Handwerker auf ein Auto angewiesen ist (Elektrofahrzeuge sind in der Anschaffung extrem teuer, haben eine miserable CO2-Bilanz in Herstellung und Entsorgung und taugen kaum für den ganztägigen Gebrauch) bezahlt damit sehr viel mehr als jemand, der die Tramschiene vor der Haustür hat und mit dem ÖV ins Büro fährt. Bei der „Zurückverteilung“ wird das aber nicht berücksichtigt was logisch dazu führen wird, dass das neue CO2-Gesetz zu einer Umverteilung von Geld vom Land zur Stadt führt.

Und dass diese ganze Übung der Umwelt keinerlei Nutzen bringt ist ebenfalls klar, wie wir hier schon beschrieben haben.

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SVP Sozialbehörde, Sektionspräsident (ZH)
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