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Kein Sexgewerbe in Wohnquartieren: Stellungnahme zur BZO Niederglatt

Die SVP Niederglatt hat Stellung genommen zur Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung; Bau- und Zonenordnung BZO der Gemeinde Niederglatt. Lesen Sie den gesamten Vorstoss hier.

Positiv hervorzuheben ist, dass die Gemeinde bei der Teilrevision vielerorts darauf verzichtet hat, detaillierte Vorschriften zu erlassen. Im Bereich Solaranlagen, Dachfenster und einigen Weiteren wurde der Handlungsspielraum ausgenützt. Die SVP begrüsst diese Stossrichtung ausdrücklich.
Andererseits verlangt die SVP ausdrücklich, dass Einrichtungen des Sexgewerbes nicht in Wohn- und Mischzonen zu liegen kommen können. Der Wirtschaftsfreiheit ist genügend Rechnung getan, wenn derartige Lokale in den Gewerbezonen möglich sind.
Verdichtungen entsprechen den kantonalen Vorgaben. Die SVP sieht Potenzial bei der Optimierung der inneren Verdichtung, ist jedoch der Meinung, dass es darüber hinaus nicht auch noch nötig ist, künftig noch höher zu bauen.
Mindestvorschriften für Anzahl Veloplätze oder die Verhinderung von Autoabstellplätzen in der Nähe des Bahnhofs entsprechen nicht den Lebensrealitäten der Bevölkerung. Hier ist Nachbesserung geboten.

Die SVP Niederglatt ist sich bewusst, dass die Gemeinde enorm wächst und dafür Lösungen gefunden werden müssen, die mit übergeordnetem Recht (und oft demokratisch legitimiert) in Einklang zu bringen sind. Mit dieser Stellungnahme leisten wir unseren Beitrag für eine optimale Lösung, zum Wohle der Bevölkerung.

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