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Editorial

Geldspielgesetz: 600 Jahre Verbotskultur und nix gelernt

Die Geschichte wiederholt sich eben doch – nur anders. Als der Buchdruck begann massentauglich zu werden, wurden Verbote ausgesprochen – die Elite befürchtete den Verlust der Deutungshoheit über die Geschichte (was sich als korrekt herausgestellt hat). Klassische Musik sollte zeitweise auch verboten werden, weil sie angeblich die Jugend verrohe. Dasselbe passierte so oder ähnlich mit den ersten Comics, Dampflokomotiven, diversen alkoholischen Getränken, Automobilen oder Videospielen. In all diesen Beispielen haben auch die Letzten nur wenige Jahre gebraucht um zu begreifen, wie absurd ihre Forderungen sind.

Insofern kann der Kanton Zürich als sehr konservativ betrachtet werden. Für den nächsten Abstimmungssonntag nehmen wir die Diskussion wieder auf – und zwar wegen Spielautomaten (wer kennt sie noch?). Aber der Reihe nach:

Im Grunde ist es eine Trivialität: Im Sommer 2019 stimmte die Bevölkerung dem neuen Geldspielgesetz auf eidgenössischer Ebene zu (der Kanton Zürich mit über 60%). Wie üblich müssen die neuen Gesetzesartikel auf eidgenössischer Ebene in die kantonalen Gesetze überführt werden. Genau das hat der Kantonsrat getan und gegen dieses Gesetz hat nun eine überparteiliche Gruppierung das Behördenreferendum ergriffen. Dazu schreiben sie: „Somit wird dem Volk die Möglichkeit gegeben, darüber zu entscheiden, ob künftig auch im Kanton Zürich Geldspielautomaten ausserhalb von Casinos aufgestellt werden dürfen.“ (dürfen sie nicht, findet das Komitee).

Halten wir fest: Geldspielautomaten sind also eine Gefahr für die Jugend, gehören verboten, reguliert, besteuert und überwacht. Buchdruck vor 600 Jahren eben.

Wenn es nach dem Schreibenden ginge, hätte sich der Staat (bzw. der Kanton) komplett von Spielautomaten fernzuhalten. Es geht ihn schlicht nichts an, ob Bürgerinnen und Bürger ihr Geld in einen Brunnen, ein Erdloch oder eben einen Geldspielautomaten werfen. Zu besteuern gäbe es da eigentlich ebenfalls nichts. Aber die Schweizer Stimmbevölkerung wollte es, und so ist es nur richtig, wenn der Kanton Zürich es umsetzt. Ja, es gibt Einzelfälle von Spielsuchterkrankungen. Aber sie sind enorm selten und rechtfertigen es in keiner Weise, Totalverbote auszusprechen. Kommt hinzu, dass die Jüngeren diese Automaten gar nicht mehr kennen dürften – haben sie die „Automaten“ doch bereits in ihren Hosentaschen; ich hätte übrigens eine Vorahnung, wo die nächste Verbotsforderung hinzielt.

Das Geldspielgesetz sollte deshalb angenommen werden. Es ist eine vernünftige Umsetzung des auf eidgenössischer Ebene sehr breit unterstützten Geldspielgesetzes. Übrigens erlaubt eine Annahme künftig auch wieder Pokerturniere im privaten Rahmen! Das alleine wäre schon Grund genug, sich für dieses Gesetz, also die Freiheit, zu entscheiden!

Mal sehen wie lange es dauert, bis die Eliten der Neuzeit das nächste „etwas“ verbieten wollen…

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