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Editorial

Landwirtschaft der Vorkriegszeit: Die Trinkwasser-Initiative

Die Volksinitiative „Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung“ verlangt unter anderem folgende Änderung der Bundesverfassung:

„Er [der Bund] ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises, der (…) einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann, umfasst.

Bedeutet im Umkehrschluss: Direktzahlungen werden nicht bezahlt, wenn der Tierbestand nicht mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Mit Verlaub: Das ist ein Verständnis der Landwirtschaft aus der Vorkriegszeit (als es in der Schweiz übrigens noch Hunger gab). Eigentlich ist es ziemlich trivial:

Ein gewöhnlicher Milchviehbetrieb trocknet im Sommer das Gras und lagert es ein, um damit über den Winter zu kommen. Im besten Fall ist das gesamte Heu im nächsten Frühling aufgebraucht und das Spiel beginnt von Neuem. Nur: Ob dieser Fall wirklich eintritt, hängt primär vom Wetter ab: Ab wann können die Kühe im Frühling wieder nach draussen und finden genügend Futter? Das lässt sich im Vorjahr nicht präzise voraussagen. Würde diese Initiative angenommen, und hätte der Landwirt Interesse an den Direktzahlungen (wovon auszugehen ist), hätte er neu jeden Frühling drei Möglichkeiten:

  1. Die Planung geht präzise auf, es steht genau so viel Futter zur Verfügung, wie benötigt wird
  2. Er hat zu viel Futter, das er vernichten muss (prinzipiell könnte er auch Tiere zukaufen, da es aber allen anderen Bauern in einem solchen Jahr genauso gehen dürfte, würde sich das kaum rechnen)
  3. Er hat zu wenig Futter für seinen Tierbestand, er muss ein Teil seiner Tiere schlachten (prinzipiell könnte er auch Tiere verkaufen, genau wie bei 2) würde sich das kaum rechnen)

So, wie die Initiative es einfordert, funktioniert die Landwirtschaft heute bestenfalls noch auf den Alpen oder auf Betrieben, die Landwirtschaft eher als Hobby betreiben. Für gewöhnliche Bauern, die der Lebensmittelproduktion für uns alle verpflichtet sind, ist das ein romantisch-verklärtes Bild einer Landwirtschaft vor 100 Jahren, als die Schweiz noch Hunger litt und eine – im Vergleich zu heute – enorm unproduktive Landwirtschaft vorherrschte.

Die Initianten haben das Problem übrigens bereits selbst erkannt, und widmen der Frage, warum der oben genannte Verfassungsartikel etwas anderes will als drin steht, ein eigenes Argumentarium. Aber es ist klar: Der Artikel spricht unzweideutig von „auf dem Betrieb produzierten Futter“. Schlecht formulierte Initiativen noch während dem Abstimmungskampf zu relativieren ist eine Unsitte, die wir leider nicht erst mit dieser Initiative erleben. Dass das Parlament aus Volksinitiativen Gesetze bastelt, die der Initiative widersprechen, ebenfalls nicht. Solche Schindluderei mit der Demokratie darf keinesfalls unterstützt werden.

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SVP Sozialbehörde, Sektionspräsident (ZH)
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